rückversichern

rückversichern
rụ̈ck|ver|si|chern 〈V.; hat; nur im Inf. u. Perf.〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. \rückversichern mit jmdm. eine Rückversicherung abschließen
II 〈V. refl.〉 sich \rückversichern eine Rückversicherung eingehen ● er hat sich rückversichert

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rụ̈ck|ver|si|chern <sw. V.; hat:
1. <r. + sich> sich nach verschiedenen Seiten hin od. bei einer [übergeordneten] Stelle, Person absichern:
wir müssen uns bei der Autorin r., ob wir ihren Text so ausführlich zitieren dürfen.
2. (Versicherungsw.) (als Versicherungsgesellschaft) eine andere Versicherungsgesellschaft gegen bestimmte Risiken, eventuelle Zahlungsschwierigkeiten finanziell absichern.

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rụ̈ck|ver|si|chern <sw. V.; hat: 1. <r. + sich> sich [übervorsichtig, überängstlich] nach verschiedenen Seiten hin od. bei einer [übergeordneten] Stelle, Person absichern. 2. (Versicherungsw.) (als Versicherungsgesellschaft) eine andere Versicherungsgesellschaft gegen bestimmte Risiken, eventuelle Zahlungsschwierigkeiten finanziell absichern.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • rückversichern — rückversichernrefl sichdoppeltsichern.ÜbernommenausdemVersicherungsgewerbe:RückversicherungisteineVersicherung,dievoneinerVersicherungsgesellschaftgegendasvonihrübernommeneRisikoaufgenommenwird.1920ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

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  • Rückversicherung — Reassekuranz; Gegenversicherung * * * Rụ̈ck|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung, bei der sich ein Versicherer zur Teilung der von ihm übernommenen Risiken bei anderen Versicherern weiterversichert; Sy Gegenversicherung, Reassekuranz * * *… …   Universal-Lexikon

  • retrozedieren — re|t|ro|ze|die|ren <sw. V.; hat [lat. retrocedere = zurückweichen]: 1. (veraltet) a) zurückweichen; b) (eine Sache, einen Rechtsanspruch o. Ä.) wieder abtreten. 2. (Wirtsch.) rückversichern. * * * re|tro|ze|die|ren <sw. V.; hat [lat.… …   Universal-Lexikon

  • Betrugsprüfung — Versicherungsbetrug ist die unberechtigte Erlangung einer Geld oder Sachleistung von einem Versicherungsunternehmen durch den Versicherungsnehmer oder einen Anspruchsteller in betrügerischer Absicht. Dies entspricht dem allgemeinen Tatbestand des …   Deutsch Wikipedia

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  • Bindung (Psychologie) — Die Bindung an eine Bezugsperson ist ein wichtiger Teil der menschlichen Entwicklung Die Bindungstheorie beschreibt in der Psychologie das Bedürfnis des Menschen, eine enge und von intensiven Gefühlen geprägte Beziehung zu Mitmenschen aufzubauen …   Deutsch Wikipedia

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